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Aktuelle Informationen und Neuigkeiten über Urlaub, Reise, ...

 

USA: Elektronische Reisegenehmigung ESTA     (September 2008)

Wie angekündigt haben die USA zum 1. August 2008 ein Elektronisches Reisegenehmigungsverfahren (Electronic System for Travel Authorization – ESTA)
für Reisenden aus Ländern ohne allgemeine Visapflicht eingeführt. Die Genehmigung für die Einreise in die USA ist somit für Bürger notwendig, die nach dem Visa Waiver Programm (VWP) kein Visum benötigen. Derzeit ist die Online-Registrierung freiwillig, ab 12. Januar 2009 ist sie vorgeschrieben.

Internet-Adresse

ESTA ist über das Internet (https://esta.cbp.dhs.gov/) zugänglich, um im Voraus eine Genehmigung für eine Reise in die Vereinigten Staaten gemäß dem VWP zu beantragen. Zu den Ländern, die gegenwärtig am Visa Waiver Programm teilnehmen, gehört unter anderem auch Deutschland.

Sprachen

Das System steht zunächst nur in englischer Sprache zur Verfügung. Voraussichtlich bis zum 15. Oktober 2008 sollen jedoch weitere Sprachen hinzukommen, darunter eine deutsche Version.

Weitere Informationen

Unter dem Link http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html
sind die wichtigsten Informationen zu ESTA zusammengefasst. Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Thema, die unter dem Link
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta-faqs.html abgerufen werden können.

 

Schon gewusst ?     (Juli 2008)
Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für Reiseschutzimpfungen!

Reiseimpfungen – Wer zahlt ?

Wichtige Informationen zu Impfungen für die private Auslandsreise.
Welche Krankenkasse was zahlt finden Sie unter www.crm.de !

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  aktuell und fachlich abgesichert vom CRM Centrum für Reisemedizin.

- Reisemedizinische Beratungsstellen (Ärzte und Apotheken) nach Postleitzahlen abrufbar.

 

Informationskampagne zum europäischen konsularischen Schutz     (Juli 2008)

Mehrere Millionen EU-Bürger reisen jedes Jahr in Länder außerhalb der
Europäischen Union. So stieg die Zahl der Reisenden aus der EU im
Mittleren Osten, in Asien und im Pazifikraum stark an. In den genannten
Regionen haben einige der 27 EU-Mitgliedstaaten weder eine Botschaft
noch ein Konsulat.

Hält sich ein europäischer Bürger in einem Drittland auf, in dem sein Land
über keine diplomatische oder konsularische Vertretung verfügt, hat er
das Recht auf konsularische Unterstützung und konsularischen Schutz 
eines anderen Mitgliedstaats. Dieses Recht ist in Artikel 20 des Vertrages
zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert, in dem es heißt:

Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten
Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit
er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen
Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen
wie Staatsangehörige dieses Staates. Die Mitgliedstaaten vereinbaren
die notwendigen Regeln und leiten die für diesen Schutz erforderlichen
internationalen Verhandlungen ein.


Dieses Recht kann jedoch nur greifen, wenn die Bürger es kennen und
wahrnehmen.

Aus diesem Grund führt die Europäische Kommission eine
Informationskampagne durch, um Bürger über dieses Recht und seine 
Anwendung aufzuklären.

Die Europäische Union bittet daher um Ihre Mitarbeit, um diese Information
möglichst vielen Bürgern zugänglich zu machen.

Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/citizenship/diplomatic/fsj_citizenship_diplomatic_de.htm


Europäische Kommission
Generaldirektion „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ 

 

Mängel innerhalb eines Monats reklamieren      (Nov. 2007)

Urlauber müssen Reklamationen rechtzeitig nach ihrer Rückkehr dem Reiseveranstalter mitteilen. 
Die Frist hierfür betrage in der Regel einen Monat, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf mit. 
Mängel wie Baustellenlärm im Hotel müssen dem Veranstalter gegenüber nachgewiesen werden. Dazu könnten sich Urlauber beispielsweise vor dem Rückflug vom Reiseleiter eine Mängelliste unterschreiben lassen. Alternativ reichen meist auch Fotos oder Zeugenaussagen als Belege aus.
Reklamationen sollten zudem stets schriftlich verfasst und per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.